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Immobilien in Ludwigsburg

Grundsteuer-Rechner

Grundsteuer in Sekunden

Wie hoch ist Ihre Grundsteuer in Ludwigsburg?

Für die Grundsteuer zählt der Bodenrichtwert zum 01.01.2022, nicht der aktuelle. Er steht in Ihrem Grundsteuerwertbescheid und in BORIS-BW in der Ansicht Grundsteuer.

Voreingestellt ist der Hebesatz der Stadt Ludwigsburg seit 1. Januar 2025, beschlossen am 23.10.2024. Sie können ihn überschreiben.

Grundsteuer im Jahr…

Vereinfachte Rechnung nach dem Landesgrundsteuergesetz: Fläche mal Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, mal Steuermesszahl 1,3 Promille den Messbetrag, mal Hebesatz die Grundsteuer. Für überwiegend Wohnzwecke sinkt die Messzahl um 30 Prozent. Ihr Bescheid kann wegen Rundungen um wenige Euro abweichen. Für Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A, die rechnet dieser Rechner nicht.

Die Grundsteuer zahlt, wem das Grundstück gehört. Was es wert ist, zeigt der Wert-Check.

Warum ein niedrigerer Hebesatz nicht weniger Steuer bedeutet

Der Hebesatz für die Grundsteuer B sank in Ludwigsburg von 445 auf 262 Prozent, beschlossen am 23.10.2024 und gültig seit 2025. Diese Zahl allein sagt über Ihre Belastung nichts, weil sich zugleich die Grundlage geändert hat, auf die sie angewendet wird.

Bis 2024 ging der Gebäudewert in die Rechnung ein. Seit 2025 zählt in Baden-Württemberg nur noch der Boden: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert. Für ein kleines Reihenhaus auf 200 Quadratmetern wirkt das anders als für ein Einfamilienhaus auf 800 Quadratmetern, obwohl beide denselben Hebesatz haben.

Praktisch heißt das: Große Grundstücke in Poppenweiler, Oßweil oder Neckarweihingen tragen seit 2025 mehr, dicht bebaute Lagen in Mitte oder der Oststadt eher weniger. Wer sein Grundstück teilen oder verkaufen will, sollte das mitrechnen.

Grundsteuer B ab 2025262 %Hebesatz für das ganze Stadtgebiet, vorher 445 %Hebesatzsatzung der Stadt Ludwigsburg
Grundsteuer A980 %Land- und ForstwirtschaftHebesatzsatzung der Stadt Ludwigsburg
Beschlossen23.10.2024Gemeinderat, für das neue LandesmodellHebesatzsatzung der Stadt Ludwigsburg
So wird gerechnetFläche × BodenrichtwertGrundsteuerwert × Steuermesszahl × HebesatzLandesgrundsteuergesetz

Wie Sie Ihre Grundsteuer selbst nachrechnen

Sie brauchen zwei Zahlen: die Fläche Ihres Grundstücks und den Bodenrichtwert Ihrer Zone. Die Fläche steht im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, den Richtwert zeigt BORIS-BW kostenlos.

Damit rechnet der Rechner oben. Er enthält die Hebesätze von Ludwigsburg und kann auf andere Gemeinden umgestellt werden, damit Sie vergleichen können. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich ist allein der Bescheid des Finanzamts und der Stadt.

Ein Zahlenbeispiel zum Einordnen: Bei einem Steuermessbetrag von 100 Euro ergibt der Ludwigsburger Hebesatz von 262 Prozent eine Jahresgrundsteuer von 262 €.

Wer zahlt und was beim Verkauf passiert

Steuerschuldner ist, wem das Grundstück zu Beginn des Kalenderjahres gehört. Bei einem Verkauf im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer deshalb gegenüber der Stadt für das ganze Jahr verpflichtet; die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer regelt der Kaufvertrag. Das ist ein Punkt, der beim Notartermin geklärt sein sollte und nicht danach.

Bei Leerstand läuft die Grundsteuer weiter. Das ist der Grund, warum eine geerbte, unbewohnte Immobilie Geld kostet, obwohl niemand darin wohnt. Bei einem großen Grundstück ist dieser Posten relevant genug, um eine Entscheidung zu beschleunigen.

Wenn Sie den Bescheid für falsch halten

Zwei Bescheide sind zu unterscheiden. Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; dagegen richtet sich ein Einspruch beim Finanzamt. Den Grundsteuerbescheid selbst erlässt die Stadt Ludwigsburg auf Basis dieser Feststellung; wer dort widerspricht, kommt mit Einwänden gegen den Wert nicht weiter, weil die Stadt an die Feststellung gebunden ist.

Praktisch bedeutet das: Der richtige Adressat für einen Streit über die Fläche oder den Bodenrichtwert ist das Finanzamt. Eine Steuerberatung dürfen wir dazu nicht leisten; wir vermitteln Ihnen einen Steuerberater aus der Region.

So läuft es ab

  1. Fläche prüfenGrundstücksfläche aus Grundbuch oder Kataster. Abweichungen kommen vor.
  2. Bodenrichtwert holenKostenlos über BORIS-BW, ohne Anmeldung.
  3. RechnenMit dem Rechner oben, mit dem Hebesatz von Ludwigsburg oder einer anderen Gemeinde.
  4. Bescheid vergleichenWeicht Ihr Ergebnis stark ab, gehört die Prüfung zum Finanzamt und zu einem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ludwigsburg?

Für die Grundsteuer B, also bebaute und bebaubare Grundstücke, beträgt er seit 2025 262 Prozent. Beschlossen wurde die Hebesatzsatzung am 23.10.2024. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) gelten 980 Prozent.

Warum ist der Hebesatz gesunken und meine Grundsteuer nicht?

Weil sich die Bemessungsgrundlage geändert hat. Der Satz fiel von 445 auf 262 Prozent, gleichzeitig rechnet Baden-Württemberg seit 2025 nach Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert statt nach dem Gebäudewert. Wer viel Boden und ein älteres Gebäude hat, zahlt im neuen Modell häufig mehr; wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hat, häufig weniger.

Zahlt beim Verkauf der Verkäufer oder der Käufer?

Steuerschuldner gegenüber der Stadt ist, wem das Grundstück am 1. Januar des Jahres gehört. Wie Verkäufer und Käufer die Steuer untereinander aufteilen, regelt der Kaufvertrag. Das sollte vor dem Notartermin besprochen sein.

Ihr Ansprechpartner

Grundstück einschätzen lassen

Die Grundsteuer hängt am Bodenwert. Was Ihr Grundstück mit Gebäude wert ist, sehen wir bei einer Besichtigung.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
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