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Immobilien in Ludwigsburg

Passende Angebote in Ludwigsburg

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Stand: 16.10.2026, 16:51 Uhr. Anbieter aller Objekte ist iMMo75, jedes Objekt von immo75.de erscheint hier spätestens nach einer halben Stunde. Dazu 44 Angebote in der Region außerhalb von Ludwigsburg: Angebote in der Region.

Rechner für Mieterhöhungen

Mietrechner

Wie weit darf die Miete in Ludwigsburg steigen?

Für Ludwigsburg gilt der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 (gültig ab 01.08.2025). Die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung lesen Sie dort ab. Mietspiegel öffnen

Mieterhöhung im Bestand, höchstens600 € im Monat

Die Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren begrenzt die Erhöhung.

Vereinfachte Rechnung nach § 558 BGB, netto kalt. Die neue Miete gilt frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung. Nicht berücksichtigt: Erhöhungen nach Modernisierung, Staffel- und Indexmiete.

Miete prüfen lassen

Mit den Regeln für Ihren Ort rechnen: Wählen Sie unten Ihren Ort, der Rechner steht auf jeder Ortsseite.

Die Anfangsmiete entscheidet über zehn Jahre

Der Grund ist die Kappungsgrenze. Wer zu niedrig anfängt, kann die Miete nicht beliebig nachholen: Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent möglich, und auch die nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Wohnung, die 200 Euro unter Markt vermietet ist, bleibt das über Jahre.

Das wirkt bis in den Verkauf. Bei vermieteten Objekten zählt der Ertragswert, also die nachhaltig erzielbare Miete. Eine untervermietete Wohnung bringt deshalb weniger als eine marktgerecht vermietete, und zwar dauerhaft.

Umgekehrt ist zu hoch auch falsch. Jeder Monat Leerstand kostet eine ganze Monatsmiete, und zwei Monate Leerstand fressen eine Erhöhung von zwanzig Prozent über ein ganzes Jahr auf. Die richtige Miete ist die, die zügig vermietet und nichts verschenkt.

Vergleichsmiete10,66 €je m² netto kalt, Durchschnitt im Mietspiegel Ludwigsburg 2025Mietspiegel Ludwigsburg 2025, § 558d BGB
Mietangebote0von iMMo75 in Ludwigsburg, alle 30 Minuten aktualisiertimmo75.de
Mieterhöhunghöchstens 20 %in drei Jahren, bis zur VergleichsmieteKappungsgrenze, § 558 BGB

Wer in Ludwigsburg mietet

Die Stadt hat fünf Hochschulen: die Pädagogische Hochschule, die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, die Evangelische Hochschule, die Filmakademie Baden-Württemberg und die Akademie für Darstellende Kunst. Dazu kommt das Klinikum Ludwigsburg mit 969 Planbetten als Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Heidelberg.

Das erzeugt eine Nachfrage, die jedes Jahr neu entsteht und nicht von der Konjunktur abhängt: kleine Wohnungen für Studierende und Berufseinsteiger, größere für Familien von Beschäftigten. Für eine kleine Wohnung in Mitte oder Nordstadt mit kurzem Weg zum Bahnhof ist das der entscheidende Vorteil.

Für Pendler nach Stuttgart ist die Bahnverbindung das Argument: Der Bahnhof Ludwigsburg wird von S4 und S5 bedient, der Haltepunkt Favoritepark von der S4. Wer das in der Anzeige konkret benennt, statt von guter Anbindung zu schreiben, bekommt passendere Bewerber.

Wie wir Mieter auswählen

Der teuerste Fehler beim Vermieten ist nicht eine zu niedrige Miete, sondern ein Mieter, der nicht zahlt. Eine Räumung dauert Monate und kostet mehr als ein Jahr Mietdifferenz.

  • Selbstauskunft, Einkommensnachweise der letzten drei Monate und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
  • Bonitätsauskunft, soweit datenschutzrechtlich zulässig und mit Einwilligung.
  • Persönliches Gespräch bei der Besichtigung. Wir zeigen selbst und geben keine Schlüssel heraus.
  • Kaution nach § 551 BGB, höchstens drei Nettokaltmieten, auf einem getrennten Konto.
  • Wohnungsübergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos. Der Punkt, an dem beim Auszug die meisten Streitigkeiten entschieden werden.

Was Sie als Vermieter übernehmen

Vermieten ist Arbeit, auch mit Verwaltung. Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist, Instandhaltung, Erreichbarkeit bei Schäden, Prüffristen für Rauchwarnmelder und Heizung. Wer das nicht leisten kann oder will, sollte entweder eine Verwaltung beauftragen oder den Verkauf prüfen.

Wir vermitteln die Vermietung: Mietpreiseinschätzung nach Mietspiegel, Aufbereitung, Besichtigungen, Auswahl der Mieter, Mietvertrag und Übergabe. Eine laufende Mietverwaltung über die Vermittlung hinaus bieten wir derzeit nicht an; wenn Sie eine brauchen, nennen wir Ihnen Verwalter aus der Region.

So läuft es ab

  1. Miete einordnenNach dem qualifizierten Mietspiegel 2025, mit Baujahr, Fläche, Ausstattung und Lage.
  2. Wohnung vorbereitenKleine Schäden beheben, Fotos, Grundriss, Energieausweis und Pflichtangaben.
  3. Mieter auswählenBesichtigungen, Selbstauskunft, Nachweise, persönliches Gespräch.
  4. Vertrag und ÜbergabeMietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen.

Häufige Fragen

Welche Miete kann ich in Ludwigsburg verlangen?

Grundlage ist der Mietspiegel Ludwigsburg 2025 mit einem Durchschnitt von 10,66 € je Quadratmeter netto kalt. Wo Ihre Wohnung darin steht, hängt an Baualtersklasse, Wohnfläche, Ausstattung und Lage. Bei Neuvermietung gibt es nach oben mehr Spielraum als bei einer Erhöhung im laufenden Vertrag, denn die Kappungsgrenze gilt nur für bestehende Mietverhältnisse. Wir ordnen Ihre Wohnung konkret ein.

Soll ich vermieten oder verkaufen?

Das ist eine Rechnung und eine Lebensentscheidung. Die Rechnung stellen wir mit Ihnen auf: erzielbare Miete abzüglich Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Grundsteuer und Leerstandsrisiko auf der einen Seite, Verkaufserlös und seine Verwendung auf der anderen. Was wir dabei nicht leisten dürfen, ist eine Anlage- oder Steuerberatung; dafür gibt es Steuerberater und unabhängige Berater.

Übernehmen Sie auch die Verwaltung?

Nein, wir vermitteln die Vermietung: Miete einschätzen, Wohnung aufbereiten, Mieter finden und auswählen, Vertrag und Übergabe. Eine laufende Mietverwaltung mit Abrechnung und Instandhaltung bieten wir derzeit nicht an. Wenn Sie eine brauchen, nennen wir Ihnen Verwalter aus der Region.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung. Zuletzt automatisch auf Änderungen geprüft am 15.10.2026.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater — eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.

Ihr Ansprechpartner

Vermietung besprechen

Sagen Sie uns, was vermietet werden soll. Wir ordnen die Miete nach dem Mietspiegel ein und finden passende Mieter.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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