Wo der Neckar eine Rolle spielt, und wo nicht
Der Neckar bildet die östliche Grenze des Stadtgebiets. Betroffen von Flusshochwasser sind damit vor allem die Lagen, die zu ihm hin abfallen — Hoheneck am Fluss, Neckarweihingen und Poppenweiler auf der östlichen Seite. Für diese Grundstücke ist die amtliche Gefahrenkarte die erste Unterlage.
Die fünf Bezirke der Kernstadt liegen deutlich höher und dichter: Mitte mit 5.863 und die Oststadt mit 5.164 Einwohnern je Quadratkilometer. Dort steigt kein Fluss, und wir behaupten es auch nicht. Wer in einem Exposé für die Innenstadt Hochwassergefahr beschwört, hat die Karte nicht gelesen.
Das heißt nicht, dass dort nichts passiert. Es heißt, dass die Ursache eine andere ist — und die steht im nächsten Abschnitt.
Rückstau: das Risiko der dichten Stadt
Eine Kanalisation ist auf eine bestimmte Regenmenge je Stunde ausgelegt. Fällt mehr, steigt der Wasserstand im Netz, und das Wasser nimmt den Weg des geringsten Widerstands: zurück in jeden Abfluss, der tiefer liegt als die Straßenoberfläche. Kellerbad, Waschküche, Bodenablauf in der Garage — das sind die Stellen.
In einer barocken Planstadt mit engen Blöcken und viel versiegelter Fläche ist das die häufigste Ursache für Wasser im Keller, und sie hat mit dem Neckar nichts zu tun. Sie trifft Gebäude in der Innenstadt genauso wie in Eglosheim oder Weststadt.
Das Mittel dagegen ist technisch und überschaubar: eine Rückstauklappe oder, bei Räumen deutlich unter der Rückstauebene, eine Hebeanlage. Beides ist bei Neubauten Standard und bei Altbauten oft nicht vorhanden. Wer ein Haus mit tiefliegenden Räumen kauft, sollte danach fragen; wer verkauft, sollte wissen, was eingebaut ist. Versicherer fragen ebenfalls danach, und bei fehlendem Rückstauschutz kann der Schutz eingeschränkt sein.
Wo Sie Ihre Adresse selbst nachsehen
Die Hochwassergefahrenkarten für Baden-Württemberg werden bei der LUBW erstellt und sind kostenlos ohne Anmeldung einsehbar: über das Hochwasserportal des Landes unter hochwasserbw.de und über den Kartendienst UDO. Vier Szenarien lassen sich getrennt darstellen — HQ10, HQ50, HQ100 und ein Extremereignis —, und eine Punktabfrage nennt die berechnete Überflutungstiefe für eine Stelle.
Ein Hinweis, den die Behörden selbst geben: Verbindlich ist der tatsächlich von einem hundertjährlichen Hochwasser betroffene Bereich, nicht die Zeichnung. Die Karte ist eine Berechnung. Für eine Entscheidung gehört die Auskunft der unteren Wasserbehörde dazu, hier das Landratsamt Ludwigsburg.
Für Starkregen und Rückstau gibt es keine landesweite Karte. Fragen Sie bei der Stadt nach einer Starkregengefahrenkarte und bei der Hausverwaltung oder dem Vorbesitzer nach dem Rückstauschutz. Letzteres ist die Frage, die wirklich zählt.
Was im Überschwemmungsgebiet verboten ist
Für die Lagen am Neckar wird aus der Karte Baurecht. In Baden-Württemberg gelten HQ100-Flächen seit dem 22. Dezember 2013 nach § 65 des Wassergesetzes kraft Gesetzes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, im Innenbereich wie im Außenbereich und ohne eigene Verordnung.
Dort greifen die Verbote des Wasserhaushaltsgesetzes. § 78 WHG untersagt unter anderem die Ausweisung neuer Baugebiete und macht Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen genehmigungsbedürftig, zulässig nur unter engen, gleichzeitig zu erfüllenden Voraussetzungen. § 78a WHG verbietet weitere Eingriffe, darunter das Erhöhen der Erdoberfläche.
Wer in Hoheneck, Neckarweihingen oder Poppenweiler ein Grundstück mit Erweiterungsmöglichkeit anbietet, sollte deshalb beides geprüft haben: den Bebauungsplan und das Wasserrecht. Ausnahmen nach § 78 Abs. 2 WHG werden beantragt, nicht vorausgesetzt.
Was Sie beim Verkauf sagen müssen
Wasser im Keller ist ein Mangel, und bei Rückstau ist es ein wiederkehrender. Wissen Sie davon, müssen Sie es offenlegen: Auf einen Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag kann sich der Verkäufer nach § 444 BGB nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Offen genannt und mit dem belegt, was eingebaut ist — Rückstauklappe, Hebeanlage, abgedichtete Lichtschächte —, ist es ein beherrschtes Risiko. Verschwiegen ist es ein Haftungsfall, und beim nächsten Starkregen fällt es auf: Rückstau wiederholt sich, weil die Ursache im Netz liegt und nicht im Wetter.
Ein zweiter Punkt bei Eigentumswohnungen: Ein beschlossener, aber noch nicht bezahlter Sanierungsbeschluss der Gemeinschaft — etwa zur Kellerabdichtung — gehört ebenfalls offengelegt. Er ist eine Belastung des Käufers. Wie der Vertrag das fasst, formuliert der Notar; eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.
Die Versicherung, die meistens fehlt
Die gewöhnliche Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Überschwemmung, Starkregen und ausdrücklich auch Rückstau deckt sie nicht — dafür braucht es den Zusatz für Elementarschäden, und der ist nicht automatisch enthalten.
Gerade in Ludwigsburg ist dieser Zusatz wichtiger als die Hochwasserfrage, weil Rückstau eben auch die Lagen trifft, die weit vom Neckar entfernt liegen. Ob er in Ihrer Police steht, lesen Sie in der Police. Eine gesetzliche Pflicht zu dieser Versicherung gibt es in Deutschland bisher nicht.
Und ein praktischer Punkt: Versicherer verlangen bei Räumen unter der Rückstauebene häufig einen funktionsfähigen Rückstauschutz. Fehlt er, kann die Leistung gekürzt werden. Zur Versicherung selbst beraten wir nicht, das ist Sache eines Versicherungsmaklers.
