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iMMo75 seit 2002 · Ludwigsburg, der Landkreis und die Region nördlich von Stuttgart

Immobilien in Ludwigsburg

Verkaufsfahrplan mit Terminen

Ab heute gerechnet

Wann haben Sie Ihr Geld?

Wer heute beginnt, hat das Geld erfahrungsgemäß zwischen Januar 2027 und Juni 2027 auf dem Konto.

Erfahrungswerte aus eigenen Verkäufen, keine Zusage. Zwei Schritte hängen nicht an uns: Die zweiwöchige Frist vor der Beurkundung steht im Gesetz (§ 17 Abs. 2a BeurkG), und wie schnell die Auflassungsvormerkung eingetragen wird, bestimmt das Grundbuchamt. Den größten Einfluss haben Sie selbst über den Angebotspreis.

  1. Unterlagen zusammenstellen30.10.2026 bis 13.11.2026

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis. Was fehlt, besorgen wir. Dieser Schritt dauert am häufigsten länger als gedacht, weil Ämter Fristen haben.

  2. Bewertung und Preisstrategie06.11.2026 bis 20.11.2026

    Besichtigung, Einordnung, Festlegung des Angebotspreises. Läuft parallel zu den Unterlagen.

  3. Aufbereitung und Exposé13.11.2026 bis 04.12.2026

    Fotos, Videoposé, Exposé, Pflichtangaben nach § 87 GModG.

  4. Vermarktung und Besichtigungen11.12.2026 bis 26.02.2027

    Zuerst an unser Rundschreiben, dann in die Portale. Diese Spanne ist die größte und hängt vor allem vom Angebotspreis ab: Zu hoch angesetzt verlängert sie sich deutlich.

  5. Käufer prüfen und verhandeln18.12.2026 bis 19.03.2027

    Finanzierungsbestätigung prüfen, Konditionen verhandeln.

  6. Notartermin01.01.2027 bis 16.04.2027

    Der Entwurf muss Verbrauchern zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Das ist eine gesetzliche Frist und nicht verkürzbar.

  7. Kaufpreiszahlung29.01.2027 bis 11.06.2027

    Erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Löschungsbewilligungen. Das Grundbuchamt bestimmt hier das Tempo, nicht wir.

  8. Übergabe29.01.2027 bis 18.06.2027

    Zählerstände, Schlüssel, Protokoll. In der Regel direkt nach Zahlungseingang.

Der Fahrplan beginnt mit dem Wert. Den schätzt der Wert-Check in vier Schritten ein.

Warum die Spanne so breit ist

Vier bis sieben Monate: So lange dauert ein Immobilienverkauf in Ludwigsburg erfahrungsgemäß von der ersten Besichtigung bis zum Geld auf dem Konto.

Vier bis sieben Monate klingt ungenau und ist es auch. Der Grund liegt in einem einzigen Posten: der Vermarktungsdauer. Alles andere, Unterlagen, Aufbereitung, Notartermin, Grundbuch, bewegt sich in engen Grenzen. Wie lange die Käufersuche dauert, entscheidet dagegen der Angebotspreis.

Ein Beispiel aus den Ludwigsburger Zahlen: In der Oststadt wurden 2024 53 Eigentumswohnungen verkauft. Dort findet sich ein Käufer schnell, wenn der Preis stimmt, und gar nicht, wenn er 15 Prozent darüber liegt, weil Interessenten direkt vergleichen können. In der Südstadt mit sechs Verkäufen im Jahr fehlt dieser Vergleich; dort dauert die Suche von Natur aus länger, auch bei richtigem Preis.

Die beiden Posten, die niemand beschleunigen kann

Beim Notar gilt § 17 Abs. 2a BeurkG: Ist ein Verbraucher beteiligt, soll der Entwurf des Kaufvertrags zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Frist schützt den Käufer und wird von Notaren eingehalten. Wer zum Termin drängt, erreicht nichts.

Danach wartet das Grundbuchamt. Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und etwaige Löschungsbewilligungen der Banken vorliegen. Vier bis acht Wochen sind dafür normal; wie lange es im Einzelfall dauert, bestimmt das Amt und nicht der Makler. Wir sagen das vorher, damit niemand mit dem Geld zu einem Datum rechnet, das wir nicht halten können.

Was Sie selbst beschleunigen können

Erstaunlich viel, und zwar am Anfang. Der erste Schritt im Fahrplan, Unterlagen zusammenstellen, ist der, der am häufigsten länger dauert als geplant.

  • Grundbuchauszug und Flurkarte früh beantragen. Beides kommt von Behörden mit eigenen Laufzeiten.
  • Bei Eigentumswohnungen die Verwaltung früh anschreiben: Teilungserklärung, drei Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan, Rücklage, drei Protokolle.
  • Bauakte prüfen: Sind alle Umbauten genehmigt? Diese Frage kommt bei der Finanzierung des Käufers sicher.
  • Erbfall oder mehrere Eigentümer: Erbschein und Vollmachten klären, bevor ein Preis verhandelt wird. Das ist der häufigste Grund, warum ein unterschriftsreifer Verkauf noch Monate liegt.

So läuft es ab

  1. HeuteWert einschätzen lassen und entscheiden, ob verkauft wird. Unverbindlich.
  2. Woche 1 bis 4Unterlagen zusammenstellen, parallel Bewertung und Preisstrategie.
  3. Woche 3 bis 6Fotos, Videoposé, Exposé. Pflichtangaben nach § 87 GModG.
  4. Woche 5 bis 18Vermarktung: zuerst Rundschreiben und vorgemerkte Interessenten, dann Portale. Besichtigungen.
  5. DanachKäufer prüfen, verhandeln, Notartermin, Kaufpreiszahlung, Übergabe.

Häufige Fragen

Kann ich einen Verkauf in Ludwigsburg in drei Monaten abschließen?

Es kommt vor, aber planen sollte man damit nicht. Rechnerisch sind drei Monate möglich, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, der Preis stimmt und ein vorgemerkter Interessent sofort zugreift. Allein Notarfrist und Grundbuch brauchen danach sechs bis zehn Wochen. Wer einen festen Termin hat, etwa wegen eines Umzugs, sollte früher anfangen statt schneller zu verkaufen.

Wann bekomme ich das Geld?

Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch und Vorliegen der Löschungsbewilligungen, nicht am Tag des Notartermins. Dazwischen liegen erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Der Fahrplan auf dieser Seite nennt dafür ein konkretes Datumsfenster ab heute.

Was passiert, wenn der Käufer seine Finanzierung nicht bekommt?

Deshalb prüfen wir die Finanzierungsbestätigung vor dem Notartermin und nicht danach. Eine Beratung zur Finanzierung dürfen und wollen wir nicht leisten; unsere Erlaubnis umfasst § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, nicht die Darlehensvermittlung nach § 34i. Was wir tun: nachsehen, ob die Bestätigung belastbar ist, und im Zweifel beim nächsten Interessenten weitermachen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung. Zuletzt automatisch auf Änderungen geprüft am 15.10.2026.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater — eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.

Ihr Ansprechpartner

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Sie haben einen festen Termin im Blick, etwa einen Umzug oder eine Erbauseinandersetzung? Sagen Sie uns, wann es fertig sein muss.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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