Die eine Frage, an der sich in Ludwigsburg alles entscheidet
Sie lautet: In welchem Stadtteil liegt das Objekt, und was heißt das konkret? Wer darauf keine Antwort hat, sondern einen Quadratmeterpreis für die Gesamtstadt nennt, mittelt zwölf verschiedene Märkte zu einer Zahl, die für keinen davon stimmt. Fragen Sie danach zuerst.
Die übrigen Punkte sind schnell geklärt und trotzdem wichtig. Die Erlaubnis: Maklertätigkeit ist nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Wer sie hat, zeigt sie; unsere besteht seit 2002.
Die Qualifikation und ihre Grenze: Jens Stumpp ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1+), nicht zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Was wir liefern, ist eine belastbare Marktpreiseinschätzung. Was Sie bei uns nicht bekommen, ist ein Gutachten für Finanzamt oder Gericht.
Das Geld: Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher tragen Käufer und Verkäufer denselben Betrag (§ 656c, § 656d BGB). Die Höhe steht vor dem Auftrag schriftlich fest und wird mit dem Kaufvertrag verdient — nicht mit dem Exposé und nicht mit der ersten Besichtigung.
Warum der Stadtteil hier mehr zählt als das Baujahr
Ludwigsburg ist eine geplante Stadt. Das Raster der Innenstadt stammt aus dem 18. Jahrhundert, und der Baubestand folgt ihm bis heute: große Grundstücke an den Hauptachsen, enge Parzellen dahinter, geschlossene Bauweise in der Mitte. Zwei Häuser aus demselben Jahrzehnt können deshalb völlig verschiedene Nutzungsmöglichkeiten haben, je nachdem, in welchem Block sie stehen.
In den eingemeindeten Orten gilt das Gegenteil. Poppenweiler, Oßweil, Neckarweihingen und Pflugfelden sind gewachsen, nicht geplant. Dort entscheidet der Zuschnitt des Grundstücks, ob eine Nachverdichtung möglich ist — und genau danach fragen Käufer heute zuerst.
Hoheneck ist ein Fall für sich. Die Lage am Neckar und die Geschichte als Kurort prägen ein Bild, das sich am Preis zeigt, aber nicht jede Straße dort trägt es.
Für Sie heißt das: Eine seriöse Einschätzung beginnt nicht mit dem Quadratmeterpreis der Stadt, sondern mit der Frage, was auf Ihrem Grundstück baurechtlich geht und wer dafür heute Geld ausgibt.
Was wir beim Verkauf in Ludwigsburg übernehmen
Die Reihenfolge unten ist die tatsächliche, und sie beginnt mit einem Termin bei Ihnen.
Den Energieausweis übernehmen wir, wenn der Verkauf über uns zustande kommt. Evelyn Stumpp stellt ihn selbst aus; die Pflichtangaben nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz stehen damit rechtzeitig in der Anzeige.
Neue Angebote stehen 75 Stunden auf unseren eigenen Seiten und gehen an vorgemerkte Interessenten, bevor sie in die großen Immobilienbörsen kommen.
Ob Einzimmerwohnung oder Kapitalanlage für zwei Millionen Euro: Jede Immobilie bekommt bei uns den vollen Einsatz. Denn in vielen Häusern und Wohnungen steckt die Arbeit eines ganzen Lebens. Wer uns seinen Lebenstraum anvertraut, verdient unser Bestes.
Jens StumppInhaber von iMMo75, Immobilienmakler seit 2002So läuft es ab
- Das Grundstück lesenEine Stunde vor Ort, und die erste Frage gilt nicht dem Haus, sondern dem Zuschnitt: Breite zur Straße, Tiefe, Zufahrt, zweite Reihe möglich oder nicht. In Ludwigsburg entscheidet das häufiger über den Preis als die Ausstattung.
- Klären, was gehen würdeWas auf Ihrem Grundstück baurechtlich zulässig ist, sagt verbindlich die Stadt. Wir sagen Ihnen, ob sich die Frage lohnt — und was die Antwort am Markt wert wäre.
- Unterlagen vervollständigenGrundbuch, Flurkarte, Wohnflächen, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und die letzten Protokolle. Fehlendes besorgen wir.
- Für den richtigen Käufer darstellenEin Haus in Poppenweiler spricht andere Menschen an als eine Wohnung in der Oststadt. Fotos, Grundrisse und Text richten sich danach, nicht nach einer Vorlage.
- Drei Tage Vorsprung nutzenErst die vorgemerkten Interessenten und die eigenen Seiten, dann die Portale. Dazwischen liegen 75 Stunden, in denen nur ernsthaft Suchende Ihr Objekt sehen.
- Auswahl und AbschlussBesichtigungen einzeln und abgestimmt, Nachfrage zur Finanzierung ohne eigene Beratung (die Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung haben wir nicht), dann Vertragsentwurf, Notartermin und Übergabeprotokoll.