Welche Unterlagen den Gewinn belegen
Versteuert wird der Gewinn, nicht der Preis. Vom Verkaufspreis gehen die Anschaffungskosten ab — Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklerprovision von damals — und die Kosten des jetzigen Verkaufs. Bei einer vermieteten Wohnung kommt ein Punkt dazu, den viele übersehen: Abschreibungen, die Sie über die Jahre geltend gemacht haben, erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn.
Praktisch heißt das: Der alte Kaufvertrag und die Steuererklärungen der Vermietungsjahre gehören zusammen auf den Tisch, bevor ein Verkaufspreis verhandelt wird. Wer das erst danach tut, erfährt die Zahl, wenn sie nicht mehr zu ändern ist.
Was in Ludwigsburg dazukommt
Für die Frage, was Ihre Immobilie heute wert ist, liegen in Ludwigsburg mehr Zahlen vor als in den Nachbarstädten: Der Gutachterausschuss wertet Häuser nach Baujahrsklassen aus, und die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zum 1. Januar neu abgeleitet, derzeit zum 01.01.2025.
Eine Einschränkung sollte man dabei kennen: Zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung, der auch für Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar arbeitet. Eine veröffentlichte Durchschnittszahl kann also mehr als Ludwigsburg umfassen. Für die Steuer spielt das keine Rolle — dort zählen Ihre eigenen Verträge —, für die Einschätzung des Werts schon.
Der Gesetzesstand in Zahlen
Der Rechtsstand in fünf Zahlen, damit Sie nicht suchen müssen. Eine Steuerberatung ist das nicht — die Beurteilung Ihres Falls ist nach dem Steuerberatungsgesetz den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
So läuft es ab
- Datum im alten Kaufvertrag nachsehenDer Tag der notariellen Beurkundung ist der Startpunkt der Frist.
- Nutzung der letzten Jahre belegenSelbst bewohnt, vermietet, leer — mit Meldebestätigung oder Mietvertrag.
- Abschreibungen zusammenstellenBei vermieteten Objekten erhöhen sie den steuerpflichtigen Gewinn.
- Steuerberater, dann NotarErst die Frist klären, dann den Termin legen. Nicht umgekehrt.
